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   LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07   

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https://dejure.org/2008,34064
LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07 (https://dejure.org/2008,34064)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07 (https://dejure.org/2008,34064)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07 (https://dejure.org/2008,34064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Nichtauszahlung einer freiwilligen Mitarbeiterzuwendung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 ArbGG; § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Niedersachsen, 24.05.1993 - 1 TaBV 28/93

    Gesetzliche Frist bei der gerichtlichen Bestellung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07
    Gibt die Rechtsmittelbelehrung eine längere als die gesetzliche vorgeschriebene Frist vor, dann läuft die Rechtsmittelfrist jedenfalls nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt ab (BAG vom 23. November 1994 - 4 AZR 743/93 = EzA § 9 ArbGG 1979 Nr. 9; erkennende Kammer vom 24. Mai 1993 - 1 TaBV 28/93 = LAGE § 9 ArbGG 1979 Nr. 3).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93

    Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07
    Gibt die Rechtsmittelbelehrung eine längere als die gesetzliche vorgeschriebene Frist vor, dann läuft die Rechtsmittelfrist jedenfalls nicht vor dem angegebenen Zeitpunkt ab (BAG vom 23. November 1994 - 4 AZR 743/93 = EzA § 9 ArbGG 1979 Nr. 9; erkennende Kammer vom 24. Mai 1993 - 1 TaBV 28/93 = LAGE § 9 ArbGG 1979 Nr. 3).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07
    Diese grundlegende Entscheidung des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang er finanzielle Mittel für zusätzliche Leistungen einsetzen will, ist mitbestimmungsfrei (BAG ständige Rechtsprechung z. B. 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 = EzA § 87 BetrVG 1972 betriebliche Lohngestaltung Nr. 45; Richardi aaO Rn. 768 f.).
  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07

    Einigungsstelle zu Bonuszahlung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07
    c) Die Hinweise des Betriebsrats auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1998 (1 AZR 704/97 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 65) sowie auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. März 2007 (8 TaBV 15/07 = AiB 2007, 428) gehen fehl.
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07
    c) Die Hinweise des Betriebsrats auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1998 (1 AZR 704/97 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 65) sowie auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. März 2007 (8 TaBV 15/07 = AiB 2007, 428) gehen fehl.
  • LAG Niedersachsen, 30.04.2013 - 1 TaBV 142/12

    Zuständigkeit der Einigungsstelle zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei

    Dem Arbeitsgericht ist ferner beizutreten, soweit es darauf hinweist, dass der Arbeitgeber den sogenannten Dotierungsrahmen bestimmt, das heißt die Summe aller Leistungen, die er zur Verfügung stellen will (vgl. dazu BAG ständige Rechtsprechung z. B. 14. Juni 1994, 1 ABR 63/93 = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 45; Richardi/ Thüsing BetrVG 13. Auflage, 2012, § 87 Rn. 768 f., 771; Fitting BetrVG 26. Auflage, 2012, § 87 BetrVG Rn. 443 ff.; erkennendes Gericht, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07 zitiert nach Juris Rn. 14 f.).
  • LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09

    Betriebsrat; Bildschirmarbeitsplatz; Einigungsstelleneinsetzungsverfahren;

    Jedenfalls kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nicht sofort festgestellt werden, da ein Mitbestimmungsrecht in der fraglichen Angelegenheit unter dem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG im Zusammenhang mit dem ArbSchG und der Bildschirmarbeitsverordnung in Betracht gezogen werden kann (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 1 TaBV 151/07).
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